Bei der Wahl am 27. März 2011 - Landtagswahl Baden-Württemberg (BW)

Landtagswahl Baden-Württemberg

Großes Landeswappen Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist ein Land im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde 1952 durch die Fusion der Länder Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern gegründet. Landeshauptstadt ist Stuttgart. Nach Einwohnerzahl und Fläche steht Baden-Württemberg im Größenvergleich an dritter Stelle der deutschen Länder. Nach der Landtagswahl 2006 wurde eine Koalition aus CDU und FDP gebildet. Von 2006 bis 2010 führte Günther Oettinger das Kabinett. Ab 2010 übernahm Stefan Mappus den Ministerpräsidentenposten. Die Opposition wird von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gebildet.

Landtagswahl am 27. März 2011

Am 27. März 2011 sind rund 7,8 Millionen Wahlberechtigte in Baden-Württemberg aufgerufen, den 15. Landtag von Baden-Württemberg zu wählen. Dies wären dann rund 250.000 Menschen mehr als bei der Landtagswahl vor fünf Jahren. Etwa vier Millionen Frauen und 3,8 Millionen Männer können nach Angaben des statistischen Landesamts wählen gehen. Unter den Wahlberechtigten seien rund 550.000 Erstwähler. Folgende Parteien wollen 2011 (mit folgenden Spitzenkandidaten) zur Landtagswahl antreten: CDU (Stefan Mappus), SPD (Nils Schmid), GRÜNE (Winfried Kretschmann), FDP (Ulrich Goll), DIE LINKE, REP, ÖDP (Bernd Richter), PIRATENPARTEI, Freie Wähler, ddp und die Die PARTEI. Hier finden Sie die News zu den Spitzenkandidaten und den Parteien.

Bei der Wahl am 26. März 2006

Die LTW 2006 brachte bei einer Wahlbeteiligung von 53,4 % (Wahlberechtigte 7 516 919 / Wähler 4 012 441) folgende Ergebnisse:

Wahlergebnis 2006
Wahlergebnis 2006

Gewinne / Verluste 2006
Gewinne / Verluste 2006
Sitzverteilung 2006
Sitzverteilung 2006

Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Wahlen zum Landtag

Bei den Landtagswahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber, welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind, wie viele Parlamentssitze sie jeweils erhalten und welche Abgeordneten konkret in den Landtag einziehen. Der Ministerpräsident hingegen wird von den Abgeordneten des neuen Landtags gewählt.

Das aktive und passive Wahlrecht für die Landtagswahl hat jeder Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres, der seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz oder seinen Lebensmittelpunkt im Land hat. EU-Ausländer, das heißt Staatsangehörige anderer EU-Staaten, sind im Gegensatz zu Europawahlen und Kommunalwahlen bei den Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.

Wahlsystem

Für die Wähler ist die seit 1996 alle fünf Jahre (zuvor vier Jahre) stattfindende Landtagswahl einfach: Sie haben nur eine Stimme und wählen damit in ihrem Wahlkreis einen der von den Parteien nominierten Kandidaten. Landeslisten – wie bei den Bundestagswahlen – gibt es nicht. Somit tauchen auch keine Spitzenkandidaten auf dem Wahlzettel auf.

So einfach die Wahl, so kompliziert ist die Ermittlung der Sitze für die einzelnen Parteien. Die eine Stimme des Wählers wird nämlich zweimal gewertet:

  • Einerseits werden die Wählerstimmen landesweit hochgerechnet und so die prozentualen Gesamtstimmenanteile aller Parteien bestimmt. Daraus wird dann die grundsätzliche Sitzverteilung im Landtag ermittelt.
  • Andererseits bestimmt der Wähler mit seiner Stimme darüber, wer als Abgeordneter oder Abgeordnete in den Landtag einziehen soll, indem er seine Stimme einem Kandidaten seiner Partei in seinem Wahlkreis gibt.

Stimmen für Wahlkreisbewerber, die ihren Wahlkreis nicht gewinnen können, sind deshalb nicht automatisch verloren, sondern zählen in jedem Fall für die Partei des Bewerbers. Sie bestimmen die Zahl der Sitze, die dieser Partei im neuen Landtag zustehen. Deshalb fallen auch Stimmen für kleine Parteien ins Gewicht.

Das Wahlsystem ist somit eine Verbindung von Verhältniswahl und Persönlichkeitswahl: Das Sitzverhältnis der Parteien im Landtag richtet sich nach dem Stimmenverhältnis der Parteien im Land (Verhältniswahl). Die Zuteilung dieser Mandate an die einzelnen Bewerber richtet sich nach den Stimmen, die diese in ihrem jeweiligen Wahlkreis erzielt haben (Persönlichkeitswahl). Es gibt nur Wahlkreisbewerber. Jeder Kandidat und jede Kandidatin muss sich also in einem der 2009 reformierten 70 Wahlkreise des Landes zur Wahl stellen.

Mandatvergabe im Landtag

Der baden-württembergische Landtag hat mindestens120 Abgeordnetensitze. Diese werden auf die Parteien im Verhältnis ihrer Gesamtstimmenzahl im Land verteilt. Für jede Partei werden dazu die Stimmen addiert, die auf alle ihre Wahlkreisbewerber im ganzen Land entfallen sind.

Die den einzelnen Parteien danach zustehenden Sitze werden dann auf die vier Regierungsbezirke des Landes aufgeteilt, und zwar nach dem Verhältnis der Stimmenzahl, die die Bewerber innerhalb einer Partei in den einzelnen Regierungsbezirken erreicht haben. Dabei werden nur solche Parteien berücksichtigt, die auf Landesebene mindestens fünf Prozent der Stimmen erreicht haben (Fünfprozentklausel).

Anschließend muss ermittelt werden, welchen Kandidaten die Sitze zufallen, die einer Partei in einem Regierungsbezirk zustehen:

  • Direktmandat:
    70 Parlamentssitze gehen als Direktmandate an die Kandidaten, die in den 70 Wahlkreisen Baden-Württembergs die meisten Stimmen erreicht haben.
  • Zweitmandate:
    Die weiteren 50 Sitze sind so genannte Zweitmandate. Sie gehen an die Direktkandidaten, die zwar ihren Wahlkreis nicht gewonnen haben, aber im Vergleich zu anderen Direktkandidaten ihrer Partei in einem der vier Regierungsbezirke Baden-Württembergs die meisten Stimmen erreicht haben.
  • Überhangsmandate:
    Es kann vorkommen, dass eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate erreicht hat, als ihr nach dem prozentualen Gesamtstimmenergebnis dort zustehen. Diese zusätzlichen Mandate bleiben ihr als sogenannte Überhangmandate erhalten.
  • Ausgleichsmandate:
    Verletzt die Zahl der Überhangmandate die proportionale Sitzverteilung unter den Parteien auf Landesebene, so bekommen die anderen Parteien Ausgleichsmandate.

Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die Zahl die Mitgliederzahl des Landtags über die Zahl von 120 hinaus erhöhen. Der derzeitige Landtag (2006 – 2011) hat beispielsweise 139 Abgeordnete.

Änderung des Landtagswahlgesetzes

Nach längeren Diskussion beschlossen CDU und FDP am 21. Februar 2006 eine Änderung des Landtagswahlgesetzes: Ab der Landtagswahl 2011 wird die Sitzverteilung nicht mehr nach d’Hondt ausgezählt werden, sondern nach dem Auszählverfahren von Sainte Lague und Schepers. Dieses Verfahren wird z.B. bei der Verteilung der Ausschusssitze im Bundestag angewendet. Eine Zweitstimme und eine Landesliste wird es aber weiterhin nicht geben.
Durch das bisherige Auszählungsverfahren sahen sich vor allem die kleinen Parteien benachteiligt. So hätten beispielsweise die FDP und die Grünen bei Landtagswahl 2001 jeweils einen Sitz mehr im Landtag bekommen, wäre schon damals nach Sainte Lague und Schepers ausgezählt worden.

Wahlrecht und Wählbarkeit

Wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre (Haupt-)Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Nicht wahlberechtigt sind die in einem anderen Bundesland mit der einzigen oder der Hauptwohnung sowie die im Ausland lebenden Deutschen. Ausländer sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen auch die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen. Daher sind auch die in Baden- Württemberg lebenden Staatsangehörigen der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) - anders als bei Europa- und Kommunalwahlen - bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt.

Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist, dass der Wahlberechtigte in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Zuständig hierfür ist das jeweilige Bürgermeisteramt.

Wählbar ist jeder für die Landtagswahl Wahlberechtigte, der nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in dem Wahlkreis, in dem die Kandidatur erfolgt, ist nicht erforderlich, aber das Innehaben einer Hauptwohnung oder der gewöhnliche Aufenthalt in Baden-Württemberg mindestens drei Monate vor dem Wahltag.

Weiterführende Links

  • Umfrage BW / Prognose Landtagswahl

    Die "Bei der Wahl am" Prognose zur Landtagswahl Baden-Württemberg.
    www.bei-der-wahl-am.de

  • Landtagswahl Baden-Württemberg (BW) 2011

    News, Videos und Informationen zur LTW BW.
    www.news-videos-info.de

  • Landtagswahl 2011 in Baden-Württemberg

    Landtagswahl 2011 Baden-Württemberg. Das Portal der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.
    www.landtagswahl-bw.de

  • vertretene und antretende Parteien zur LTW 2011

    Landtagswahl 2011 Baden-Württemberg. Das Portal der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.
    www.landtagswahl-bw.de

  • Wahlsystem in Baden-Württemberg

    Das Wahlsystem der Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg.
    www.wahlrecht.de

  • Spiegel Online

    Die aktuelle Sonntagsfrage bzw. die vergangenen Sonntagsfragen zur Landtagswahl Baden-Württemberg der großen Institute wie Infratest, Leipziger Institut für Marktforschung, TNS Emnid, Allensbach, Forschungsgruppe Wahlen, Forsa, Infratest Dimap. Natürlich fehlt auch ein Koalitionsrechner nicht.
    www.spiegel.de

  • Wahl-O-Mat

    Der Wahl-O-Mat ist eine von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) betriebene Webpräsenz für interaktive Online-Wahlinformationen.
    www.wahl-o-mat.de


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