Bundestagswahl - Einführung

Bundesrepublik Deutschland

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Coa de-saarland 300px.png Saarland
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Deutschland ist ein föderalistischer Staat in Mitteleuropa. Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß ihrer Verfassung eine Republik, die aus den 16 deutschen Ländern gebildet wird. Sie ist ein freiheitlich-demokratischer und sozialer Rechtsstaat und stellt als Bundesstaat die jüngste Ausprägung des deutschen Nationalstaates dar. Bundeshauptstadt ist Berlin.

Deutschland grenzt an neun europäische Nachbarstaaten; naturräumlich grenzt es an die Gewässer der Nord- und Ostsee und im Süden an das Bergland der Alpen. Es liegt in der gemäßigten Klimazone und zählt mit rund 81,8 Millionen Einwohnern zu den dichtestbesiedelten Flächenländern der Erde.

Als Gründungsmitglied der Europäischen Union ist Deutschland deren bevölkerungsreichstes Land und bildet mit insgesamt 16 EU-Mitgliedstaaten eine Währungsunion, die Eurozone. Es ist Mitglied der Vereinten Nationen, der OECD, der NATO, der OSZE, des Europarates, der G8 und der G20.

Gemessen am nominalen Bruttoinlandsprodukt ist Deutschland die größte Volkswirtschaft Europas und viertgrößte der Welt. Deutschland zählt zu den sehr hochentwickelten Staaten. Im Jahr 2009 war es die zweitgrößte Export- und drittgrößte Importnation.



Bundestagswahl

"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Artikel 38 Abs. 1 GG

BRD FahnePlenarsaal im Reichstag Der Reichstag

Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet grundsätzlich alle vier Jahre statt; die Wahlperiode kann sich jedoch im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen oder im Verteidigungsfall verlängern.

Das Bundestagswahlrecht beruht auf dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl und hat einige Besonderheiten wie die Fünfprozenthürde und die mögliche Existenz von Überhangmandaten.

Der Termin einer Bundestagswahl wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung und den Ländern festgelegt. Näheres wird vom Bundeswahlgesetz bestimmt.

Im Grundgesetz ist festgelegt, dass die Bundestagswahlen „allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim“ sein müssen.

  • Allgemeinheit der Wahl bedeutet, dass jeder Staatsbürger ab Volljährigkeit unabhängig von Rasse, Religion, politischer Anschauung oder Geschlecht das Recht hat zu wählen und gewählt zu werden.
  • Freiheit der Wahl bedeutet, dass der Wähler in einem freien Prozess der Meinungsbildung zu seiner Entscheidung kommen soll und diese unverfälscht zum Ausdruck bringen kann. Des Weiteren bedeutet "Freiheit der Wahl", dass jeder Wahlberechtigte frei entscheiden kann, ob er überhaupt zur Wahl geht. In Deutschland besteht also keine Wahlpflicht, wie bspw. in Belgien.
  • Unmittelbarkeit bedeutet, dass das wahlberechtigte Volk seine Vertreter direkt wählt und nicht, wie zum Beispiel bei der Wahl des Bundespräsidenten, der von der Bundesversammlung gewählt wird, durch Wahlmänner vertreten wird.
  • Gleichheit bedeutet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) für das bestehende Bundestagswahlrecht, „dass alle Staatsbürger das aktive und passive Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können und die Stimmen der Wahlberechtigten beim Verhältniswahlsystem nicht nur den gleichen Zählwert, sondern grundsätzlich auch den gleichen Erfolgswert haben.“[1] Darum dürfen Zähl- und Erfolgswert nicht abhängig sein von Besitz, Einkommen, Steuerleistung, Bildung, Religion, Rasse, Geschlecht, politischer Einstellung oder durch zu unterschiedlich große Wahlkreise.
  • Geheim muss eine Wahl sein, damit die Freiheit der Entscheidung gewährleistet wird. Also muss sichergestellt werden, dass niemand von der Entscheidung eines bestimmten Wählers Kenntnis nehmen kann.

Gemäß Art. 38 Abs. 3 GG regelt ein Bundesgesetz alles Nähere zur Wahl. Dieses ist das Bundeswahlgesetz (BWG). Danach dürfen alle Wahlberechtigten wählen (aktives Wahlrecht) und auch gewählt werden (passives Wahlrecht). Wahlberechtigt sind laut Art. 38 Abs. 2 GG alle, die im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG Deutsche sind und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dabei kann man als Kandidat einer Partei – auch ohne Parteimitglied zu sein – im Wahlkreis oder auf der Landesliste kandidieren oder aber als unabhängiger Kandidat im Wahlkreis antreten.

Der Bundestagswahlkampf wird im Zuge seiner Entwicklung hin zum Medienwahlkampf immer stärker auf die Wähler am Fernseher und im Internet zugeschnitten, da mit ihm mehr Menschen erreicht werden können als mit dem Straßenwahlkampf, der dennoch weiterhin fortgeführt wird. Plakate mit den Spitzenkandidaten und Fernsehwerbung sollen die Bürger von der Wahl einer bestimmten Partei überzeugen.

Neben Plakaten dienen als Entscheidungshilfen zur Wahl etwa im Fernsehen die vielfältigen Diskussionen mit Spitzenkandidaten und -kandidatinnen der Regierungs- und Oppositionsparteien. In den Printmedien werden häufig auch Kurzzusammenfassungen der jeweiligen Parteiprogramme angeboten. Gleiches gilt für den „Wahl-O-Mat“, der dem Bürger anhand von ausgewählten Thesen eine Entscheidungshilfe geben möchte. Sowohl die Kurzzusammenfassungen als auch die Website des Wahl-O-Mat haben zwar den Nachteil, dass hier bereits eine Zusammenfassung unter bestimmten Gesichtspunkten erfolgt ist, andererseits erspart so eine Zusammenfassung dem Wähler natürlich eine Menge Zeit, da nicht jeder Wähler die Muße hat, alle Wahlprogramme der Parteien ausführlich zu lesen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit auf diversen Internetseiten Abgeordneten Fragen zu stellen.


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